Die

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Aktivreisen

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ARATOURS SA, handelnd unter dem Namen AlpExcursion (im Folgenden „Unternehmen“ genannt), stellt Ihnen die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Indem Sie eine Reiseleistung mit AlpExcursion.com bestätigen, bestätigen Sie, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Unternehmens zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben: Das Unternehmen haftet nicht für eventuelle Fehler oder Versäumnisse, die auftreten können. Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Das Unternehmen kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit ohne Vorankündigung ändern. Sie sollten daher regelmäßig die neueste Version auf unserer Website www.alpexcursion.com überprüfen.
Das Unternehmen verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln und alles in seiner Macht Stehende zu tun, um eine angenehme und sichere Reise zu gewährleisten, die den Erwartungen des Kunden voll entspricht.

Unternehmen: ARATOURS SA, eine schweizerische Aktiengesellschaft, handelnd unter dem Namen Alpexcursion.com
Fahrer-Guide: Mitarbeiter des Unternehmens, die Transferleistungen mit einem Fahrzeug erbringen.
Fahrzeug: Auto, Minivan, Minibus, Bus oder jedes andere Transportmittel, das vom Kunden angefordert, vom Unternehmen bestätigt und für die Erbringung der Transferleistungen eingesetzt wird.
Tour: Die Tour besteht aus einer Fahrleistung und einem Excursion-Teil. Der Begriff wird verwendet, um die Gesamtheit der vom Unternehmen angebotenen Dienstleistung sowie die Kombination der beiden Teile (Fahrleistung und Excursion) zu beschreiben. In der Regel wird eine Tour aus einer Kombination von Fahrleistung, Excursion und einer zweiten Fahrleistung bestehen.
Fahrleistung: Die Fahrleistung ist der Teil der Tour, der dadurch gekennzeichnet ist, dass ein Fahrer den Kunden in einem Fahrzeug vom Abholpunkt zum Excursion-Punkt A und dann vom Excursion-Punkt B zum Rückgabepunkt bringt.
Excursion: Die Excursion ist der Teil der Reise, bei dem der Kunde eine Aktivität gemäß der Beschreibung unternimmt, die nicht als Fahrdienst des Unternehmens zu definieren ist. Typische Excursions sind z.B. Wanderungen, River Rafting, Gleitschirmflüge, Canyoning, Schlittenfahrten etc.
Ort der Excursion: Der Ort oder die Orte, an denen die Excursion beginnt und endet. Der Ort, an dem die Excursion beginnt, wird auch als „Excursion-Ort A“ bezeichnet, der Ort, an dem die Excursion endet, als „Excursion-Ort B“. Die beiden Exkursionsorte A und B können örtlich identisch sein. Wenn nur Exkursionsort genannt wird, sind bei mehreren Exkursionsorten immer alle möglichen Exkursionsorte gemeint. Bei einer Wanderung von Punkt A nach Punkt B ist also Punkt A Exkursionsort A, Punkt B Exkursionsort B und beide Punkte zusammen sind der Exkursionsort.
Abholpunkt: Ort, an dem der Kunde seine Tour beginnt.
Rückgabepunkt: Ort, an dem der Kunde seine Tour beendet.
Partner: Vom Unternehmen hinzugezogenes Unternehmen oder externe unabhängige Hilfsperson. Partner zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass sie im Vergleich zum Unternehmen über besondere Fachkenntnisse verfügen und als Führer für die Excursion besser geeignet sind als das Unternehmen. Ein Partner kann z.B. ein externer zertifizierter Wanderführer oder ein nach RiskG zertifiziertes River-Rafting-Unternehmen sein.
Selbstgeführte Tour: Der Exkursionsteil der Tour findet ohne Guide statt. Der Kunde unternimmt die Excursion selbständig und auf eigenes Risiko. Die Selbstgeführte Tour kann eine Wandertour sein. Im Folgenden werden die Begriffe „Wanderung“ oder „Wandererlebnis“ auch für den Excursionsteil der Self-guided Tour verwendet. Theoretisch ist aber auch denkbar, dass der Excursion-Teil aus einer anderen Aktivität besteht, für die der Kunde verantwortlich ist, z.B. Stand-up-Paddling oder Schlittenfahren.
Geführte Tour: Der Exkursionsteil wird von einem Guide begleitet. Dieser Führer kann eine Partnerorganisation oder eine unabhängige Hilfsperson sein.

Mit der Buchung einer Reiseleistung durch unser Unternehmen für eine Gruppe bestätigt der Kunde, dass er befugt ist, die Bedingungen des Unternehmens im Namen aller in der Buchung genannten Personen zu akzeptieren.
Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben in der Buchungszusammenfassung zu überprüfen und das Unternehmen zu informieren, wenn er Unstimmigkeiten bei den Angaben feststellt. Es ist zu beachten, dass nachträgliche Änderungen der Buchung kostenpflichtig oder nicht möglich sein können (weitere Informationen finden Sie unter „Änderungen“ und „Stornierungen“).
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde eine endgültige Buchungsbestätigung. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde alle notwendigen Reiseunterlagen.

Der Vertrag einschließlich dieser AGB kommt zustande, sobald das Unternehmen Ihre elektronische oder schriftliche Buchungsanfrage bestätigt hat.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die in unseren Broschüren und auf unserer Website angegebenen Preise bei Bedarf zu ändern: Der Kunde wird vor der Buchungsbestätigung über den aktuellen Preis informiert. Die statischen Preise für die Touren sind in der Währung CHF (Schweizer Franken) auf der offiziellen Website www.alpexcursion.com zu finden. Die Kosten für die Dienstleistungen können auch in Euro oder USD bezahlt werden, die sich aufgrund von Wechselkursschwankungen ändern können.
Es ist zu beachten, dass der Kunde bei allen Touren über den Umfang der im Preis enthaltenen Leistungen informiert wird. Sollten Sie mehr als die genannten Leistungen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter, um einen individuelleren Preis zu erhalten.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Preise auf der Website, in Broschüren oder Prospekten zu ändern.

Zahlungsmöglichkeiten: Das Unternehmen akzeptiert alle gängigen Zahlungsarten wie Kreditkarte (aus Sicherheitsgründen senden wir dem Kunden einen sicheren Zahlungslink, so dass die CC-Daten nicht online angegeben werden müssen), Banküberweisung. Mit der Angabe der Zahlungsdaten versichert der Kunde, dass er zur Nutzung der Karte berechtigt ist und ermächtigt das Unternehmen, den Betrag einzuziehen.
Anzahlung: Bei Reisen ist eine Anzahlung von mindestens 50 % obligatorisch (die genaue Höhe der Anzahlung wird Ihnen je nach Reise von Ihrem Reisebüro mitgeteilt). Wenn der Kunde die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist leistet, ist das Unternehmen berechtigt, die anstehende Reise zu stornieren und Stornogebühren zu berechnen.
Vollständige Zahlung: Die Buchung ist erst dann bestätigt, wenn das Unternehmen die vollständige Zahlung für die angefragte Reise erhalten hat (die Reiseunterlagen werden Ihnen nach der Buchungsbestätigung zugesandt). Bei verspäteter Zahlung des Restbetrages sind wir berechtigt, die Leistung zu stornieren und Stornogebühren zu berechnen.

Wünscht der Kunde Änderungen an einer bereits bestätigten Reise, so muss er dies dem Unternehmen schriftlich mitteilen. Es ist zu beachten, dass für die gewünschten Änderungen Verwaltungsgebühren sowie zusätzliche Kosten bei anderen Leistungsträgern (lokale Unternehmen, Transportunternehmen usw.) anfallen können. Das Unternehmen wird sein Bestes tun, um die Wünsche des Kunden zu berücksichtigen und die Änderungen entsprechend vorzunehmen, aber wir bedauern, dass dies in einigen Fällen nicht immer möglich ist.
Änderungen müssen mindestens 48 Stunden vor der Abfahrtszeit für bestätigte Touren vorgenommen werden. Im Falle von schlechtem Wetter hat der Kunde das Recht, eine andere Route zu wählen. Der Kunde muss das Unternehmen in einem solchen Fall so schnell wie möglich informieren.
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass diese Bestimmung nicht für geführte Touren gilt, bei denen die Entscheidung über die Eignung des Wetters für die Excursion vom Reiseleiter oder der Partnerorganisation getroffen wird.

9.1 Stornierung und Umbuchung durch den Kunden
Um eine bereits bestätigte Tour zu stornieren, muss der Kunde das Unternehmen im Voraus schriftlich informieren.
Wenn der Kunde eine bestätigte Tour storniert, werden die folgenden Gebühren fällig:

Sofern nicht gesondert angegeben, gelten die folgenden Gebühren:
  • Stornierung mehr als 48 Stunden vor der Tour: 25 CHF Verwaltungsgebühr
  • Stornierung 48 Stunden bis 24 Stunden vor der Tour: 50%.
  • Stornierung weniger als 24 Stunden vor der Tour oder Nichterscheinen: 100%.
Klettersteige Mürren:
  • Stornierung mehr als 33 Tage vor der Tour: 25 CHF Bearbeitungsgebühr
  • Stornierung weniger als 33 Tage vor der Tour: 400 CHF
  • Annullierung weniger als 18 Tage vor der Tour: 600 CHF
Stornierung weniger als 48 Stunden vor der Tour oder Nichterscheinen: 100% des Gesamtpreises.
Der Beginn der Tour ist immer das in der Buchungsbestätigung vereinbarte Datum und die Uhrzeit der Abholung am Abholort. Liegen mehrere Bestätigungen für dieselbe Tour vor, ist immer die aktuellste maßgebend.
9.2 Stornierung und Umbuchung durch das Unternehmen
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, bei schlechtem Wetter oder bei Absage der Excursion durch den Partner, bei schlechtem Wetter oder bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl die Tour zu stornieren oder den optionalen Reiseverlauf zu ändern. In den seltenen Fällen, in denen wir die Buchung stornieren, wird das Unternehmen den Kunden so schnell wie möglich benachrichtigen und nach eigenem Ermessen entweder im Voraus gezahlte Gelder zurückerstatten oder versuchen, dem Kunden einen gleichwertigen Ersatz für seine Reise anzubieten.

Der Kunde erhält alle Reiseunterlagen nach vollständiger Bezahlung und Buchungsbestätigung. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden in elektronischer Form zugesandt.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, einen gültigen Reisepass zu besitzen: Es wird empfohlen, einen Reisepass zu besitzen, der mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig ist und mindestens drei leere Seiten enthält.Der Kunde ist verantwortlich für die Beschaffung und Bezahlung aller Visa und anderer Einreisedokumente, die nach den Gesetzen und Vorschriften der Schweiz erforderlich sind.
Das Unternehmen kann keine Haftung für Reisende übernehmen, die aufgrund falscher Angaben kein Visum erhalten.

Alle Kunden müssen dem Unternehmen ihre Kontaktdaten für Notfälle mitteilen, damit wir in der Lage sind, in Notfällen Freunde oder Familienmitglieder zu kontaktieren.

Für diese Geschäftsbedingungen gilt das Schweizer Rechtssystem.

14.1 Allgemeine Haftung
TDas Unternehmen haftet nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Die Beweislast für das Verschulden liegt in jedem Fall beim Kunden. Jede weitere Haftung (leichte, mittlere Fahrlässigkeit und Kausalhaftung) ist ausgeschlossen.
Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet das Unternehmen unbeschadet des Absatzes 1 nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit in den nachfolgenden Ziffern nichts anderes bestimmt ist, haftet das Unternehmen nach Maßgabe der Ziffern 14.1 bis 14.3. Insbesondere übernimmt das Unternehmen keine Haftung für verpasste Anschlüsse jeglicher Art (insbesondere Fluganschlüsse, aber auch Zug- oder Busanschlüsse etc.).
Das Unternehmen garantiert nicht den Zugang zu allen öffentlichen Attraktionen während einer Reise. Da die Schweiz ein attraktives Reiseziel für Touristen aus aller Welt ist, können einige Attraktionen überfüllt sein.
14.2 Haftung für Hilfspersonen (Stellvertreter und Erfüllungsgehilfen)
Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglichen Leistung Dritte (Stellvertreter und Erfüllungsgehilfen jeglicher Art) beizuziehen. Überträgt die Gesellschaft die vertragliche Leistung ganz oder teilweise auf Dritte, haftet die Gesellschaft nicht für Handlungen oder Unterlassungen des Dritten.

14.3 Außervertragliche Haftung (insb. nach Art. 41 und Art. 55 OR)
Außervertragliche Schadenersatzansprüche gegen das Unternehmen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Unternehmens verursacht wurde oder soweit es sich nicht um einen Personenschaden handelt. Dieser Haftungsausschluss gilt sowohl für das Verhalten des Unternehmens direkt als auch für das Verhalten des Unternehmens als Auftraggeber im Sinne von Art. 55 OR.

14.4 Haftung für Excursions
Die Firma bietet zwei verschiedene Arten von Excursion-Modellen an. In jedem Fall haftet die Firma für die Fahrdienstleistung gemäß den Abschnitten 14.1 bis 14.3. Die Haftung für den Excursion-Teil unterscheidet sich je nach gebuchter Tour. Die folgenden zwei Varianten sind möglich:
a) Selbstgeführte Tour: Die Haftung für den Excursion-Teil richtet sich nach Ziffer 14.4.1
b) Geführte Tour: Die Haftung für den Teil der Excursion unterliegt Klausel 14.4.3

14.4.1 Selbstgeführte Tour:
Die Excursion ist als selbstgeführtes Erlebnis konzipiert und der Kunde ist allein für die Planung, Navigation und Durchführung seiner Excursion verantwortlich. Während der Excursion gibt es keine Anleitung oder Aufsicht durch einen Guide, Fahrer-Guide oder das Unternehmen.
Übernahme der vollen Verantwortung: Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass das Unternehmen für keinen Aspekt der Excursion verantwortlich ist, einschließlich der Überwachung der Wettervorhersage, der Routenauswahl, der Sicherheitsvorkehrungen oder der mit der Excursion verbundenen Risiken. Der Kunde ist für seine eigenen Handlungen und Entscheidungen während der Excursion voll verantwortlich. Das Unternehmen lehnt jegliche Haftung in Bezug auf den Excursionsteil der Tour ab.
14.4.3 Geführte Tour:
Die Excursion wird von einem externen Anbieter durchgeführt. Das Unternehmen lehnt jede Haftung für die Angebote und Dienstleistungen sowie für jegliches Verhalten oder Unterlassen des Partners ab. Das Unternehmen haftet nur für Schäden während der Excursion gemäß den vorstehenden Klauseln 14.1 bis 14.3.
Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Schadensersatzansprüche, die sich aus dem Excursionsteil der Tour ergeben, direkt gegenüber dem Partner geltend zu machen.
Haftungsübernahme: Alle vom Unternehmen organisierten Exkursionen erfolgen auf eigenes Risiko des Kunden. Das Unternehmen geht von einem hohen Maß an Eigenverantwortung jedes Kunden aus. Der Kunde erkennt an, dass er grundsätzlich für seine Handlungen, Entscheidungen und seine Sicherheit während der Tour selbst verantwortlich ist. Der Partner kann zwar Ratschläge erteilen und Unterstützung leisten, die volle Verantwortung für die Teilnahme, einschließlich der Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien und des körperlichen Wohlbefindens, liegt jedoch beim Kunden.

Alle vom Unternehmen angebotenen Touren (ob in Form einer selbst geführten Tour oder einer geführten Tour) bergen ein nicht zu unterschätzendes Risiko für den Kunden. Die Exkursionen sind mit Risiken verbunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unebenes Gelände, steile Hänge, Begegnungen mit Wildtieren, unvorhersehbare Wetterbedingungen usw. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Exkursionen sicher sind. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass er/sie sich der spezifischen Risiken voll bewusst ist, bevor er/sie sich auf die Tour begibt.
Der Kunde versteht und akzeptiert diese Risiken und entscheidet sich freiwillig für die Teilnahme an der Tour in vollem Bewusstsein der damit verbundenen potenziellen Gefahren. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, vor der Teilnahme an der Tour seine eigene körperliche Fitness und Gesundheit zu beurteilen sowie die Wettervorhersage zu beobachten, um zu verstehen, ob das Wetter die bestimmte Aktivität zulässt. Bei schlechtem Wetter sollte der Kunde das Unternehmen informieren, damit der Reiseplan im Voraus geändert werden kann. Es wird dringend empfohlen, dass der Kunde einen Arzt konsultiert, wenn er Vorerkrankungen hat oder Zweifel an seiner Fähigkeit hat, die Tour sicher zu absolvieren. Der Kunde sollte auf körperlich anstrengende Aktivitäten vorbereitet sein, einschließlich des Bewältigens langer Strecken und des Besteigens steiler Hänge. Der Kunde nimmt dann nur an Aktivitäten teil, die mit seiner körperlichen Verfassung und insbesondere seiner Gesundheit und Fitness vereinbar sind. Der Kunde ist auch für die entsprechende Ausrüstung (Kleidung, Schuhe, Sonnenschutz usw.) verantwortlich.
Der Kunde erkennt an, dass er selbst dafür verantwortlich ist, angemessen auf sich zu achten. Wenn der Kunde mit Personen reist, für die er eine Fürsorgepflicht oder Verantwortung hat, muss er sich jederzeit um sie kümmern und für ihre Sicherheit sorgen.
Dem Kunden wird empfohlen, eine eigene Reise- und Krankenversicherung abzuschließen, die etwaige Verletzungen, Unfälle oder Verluste abdeckt, die während der Tour auftreten können. Das Unternehmen bietet keinen Versicherungsschutz für den Kunden.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, bei der Buchung vollständige und genaue Informationen anzugeben und das Unternehmen über jegliche Änderungen dieser Informationen zu informieren. Der Kunde ermächtigt das Unternehmen hiermit, seine Kreditkarte mit allen Kosten zu belasten, für etwaige Schäden die durch den Kunden während des Transfers verursacht werden. Eltern oder Erziehungsberechtigte (Freunde über 18 Jahren) von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sind für das Verhalten von Minderjährigen während der Reise verantwortlich.

Das Unternehmen erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, zu Ihren Rechten und zu damit zusammenhängenden Fragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.alpexcursion.com.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass während der Tour Fotos und Videos zu Werbe- und Marketingzwecken gemacht werden können. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sein Bild und seine Gestalt in solchen Materialien ohne Vergütung verwendet werden dürfen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, das Unternehmen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Foto- oder Videomaterial, auf dem er zu sehen ist, nicht verwendet werden darf.

Im Falle höherer Gewalt wie Krieg, Epidemien, Naturkatastrophen, Militäroperationen usw., deren Auswirkungen und Folgen nicht auf angemessene Weise gemildert oder verhindert werden können, sowie bei Verspätungen und Abweichungen, die beispielsweise durch Wetterbedingungen (starke Regenfälle, Gewitter usw.) oder öffentliche Dienste (Änderungen der Flug- und Zugfahrpläne) verursacht werden, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Reise zu stornieren oder zu ändern.
Vorbehaltlich der Klauseln 14.1 bis 14.3 haftet das Unternehmen nicht für Verspätungen, Änderungen oder Stornierungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände oder Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Dienstleisters liegen, wie z. B. Unfälle Dritter auf der Strecke, Polizeikontrollen, Terroranschläge, extreme Wetterbedingungen usw.

Im Falle eines Rechtsstreits bemühen sich das Unternehmen und der Kunde nach besten Kräften, eine gütliche Lösung zu finden. Wenn die Parteien keine solche Lösung finden, wird der Rechtsstreit an einen unabhängigen Mediator verwiesen. Wenn die Parteien nicht in der Lage sind, den Rechtsstreit mit Hilfe des Mediators beizulegen, behalten sich sowohl das Unternehmen als auch der Kunde das Recht vor, den Rechtsstreit durch ein formelles Gerichtsverfahren beizulegen. Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Gerichtsstand Fribourg, Schweiz, vor dem Gericht erster Instanz ist.

Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend.
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